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   LSG Bayern, 10.03.2009 - L 7 AS 174/08 NZB   

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https://dejure.org/2009,19902
LSG Bayern, 10.03.2009 - L 7 AS 174/08 NZB (https://dejure.org/2009,19902)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.03.2009 - L 7 AS 174/08 NZB (https://dejure.org/2009,19902)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. März 2009 - L 7 AS 174/08 NZB (https://dejure.org/2009,19902)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verletzung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung - Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Absenkung der Leistung wegen Verletzung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung, Bestimmtheit des Absenkungsbescheids

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 24/05 R

    Abzweigung von Unterhaltsgeld - Bestimmtheit des Abzweigungsbescheides -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.03.2009 - L 7 AS 174/08
    Auch weiche das Urteil des SG von der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 13.07.2006, Az.: B 7a AL 24/05 R ab, worin entschieden worden sei, dass die genaue Höhe der Leistung bei der Absenkung anzugeben sei.

    Eine Divergenz zu der von der Klägerseite angeführten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 13.07.2007, Az.: B 7a AL 24/05 R ist nicht ersichtlich.

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren

    Auszug aus LSG Bayern, 10.03.2009 - L 7 AS 174/08
    Dies gilt erst recht, seitdem das Bundessozialgericht mit Urteil vom 16.12.2008, Az.: B 4 AS 60/07 R für den Bereich des SGB II entschieden hat, dass bei einer Absenkung der Bestimmtheitsgrundsatz zu beachten ist; für die Beurteilung der grundsätzlichen Bedeutung einer Sache ist diese nach Einlegung der Beschwerde ergangene Entscheidung des BSG mit heranzuziehen, da über die Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund des Sach- und Rechtsstandes zum Zeitpunkt der Entscheidung zu entscheiden ist.
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